Unsere Kanzlei in Zahlen

1000 +

Steuererklärungen

pro Jahr

300 +

Fortbildungsstunden

pro Jahr

year-1943

Jahre

Bestehen der Kanzlei

19

Grad

Raumtemperatur ;-)
 
Stand zum 18. Oktober 2024

Stand zum 1. September 2024

Wen wir betreuen

Unser Klientenstock umfasst vorwiegend Kleinst- und Kleinbetriebe, die ihr Unternehmen in der Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft (OG, KG) oder einer Kapitalgesellschaft (GmbH) führen.

Auch im Bereich der Vermögensverwaltung (Vermietung und Verpachtung) können wir auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Gewerbetreibende, neue Selbständige, Ärztinnen und Ärzte schenken uns schon jahrelang die Treue (teilweise betreuen wir die Betriebe bereits in dritter Generation).

Buchhaltung

Wir erledigen Ihre Buchhaltungsarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie stellen uns die Belege in Papierform oder digital zur Verfügung - das entscheiden Sie!

Neben den gesetzlich verpflichtenden monatlichen Meldungen an das Finanzamt und der Berechnung von Steuerzahllasten oder -guthaben bekommen Sie als nicht unerhebliches Nebenprodukt betriebswirtschaftliche Auswertungen Ihres Betriebes zur Verfügung gestellt.

Personalverrechnung

Wir erledigen die monatliche Abrechnung der Löhne und Gehälter Ihrer Dienstnehmer. Es gilt beispielsweise die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Ruhezeiten), kollektivvertragliche Änderungen (z.B. Lohn- und Gehaltsänderungen) oder Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes im Auge zu behalten.

Speziell seit Ausbruch der Coronapandmie gibt es umfassende und oftmals auch in kurzer Zeit umzusetzende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Die bestmögliche Umsetzung dieser Maßnahmen und Änderungen wird gemeinsam mit Ihnen erarbeitet.

Jahresabschluss & Steuererklärung

Die österreichische Gesetzgebung sieht unterschiedliche Buchführungs- und Gewinnermittlungsarten vor – je nach Art und Umfang Ihres Betriebes. Auch steuerliche Auswirkungen fließen in die Wahl der für Ihren Betrieb optimalen Gewinnermittlungsart mit ein.

Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Kommunalsteuererklärung oder einfach nur eine Arbeitnehmerveranlagung? Wir haben im Blick, welche Erklärungen Sie abzugeben haben und kümmern uns um eine fristgerechte Einreichung.

Steuerberatung & Steuerrecht

Wir werden jährlich mit einer Vielzahl an steuerlichen Neuerungen konfrontiert. Unsere Aufgabe ist es, diese Neuerungen in Ihrem Interesse und in den Grenzen der Steuergesetzgebung in den Jahresabschluss und in die Steuererklärungen einfließen zu lassen.

Das Steuerrecht, wie der Name schon sagt, gewährt auch Rechte und dafür setzen wir uns für Sie ein, wenn notwendig auch vor dem Bundesfinanzgericht!